Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit: Sorgeerklaerung-online.de

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter https://www.sorgeerklaerung-online.de/ veröffentlichten Webauftritt des Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen Stabstelle 4-1 Programmbüro „Themenfeld Familie & Kind", Rudolf-Hilferding-Platz 1 28195 Bremen, Telefon: 0421 361-0, E-Mail: tf-fam-kind@finanzen.bremen.de

(Bitte keine Antragsunterlagen an diese E-Mail-Adresse senden.)

Wann wurde die Website veröffentlicht?
Diese Website wurde am 17.02.2023 veröffentlicht.

Wann fand die letzte Anpassung dieser Erklärung statt?
Diese Erklärung wurde zuletzt am 17.03.2023 inhaltlich überarbeitet.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Diese Website wird derzeit auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit überprüft. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:

Der Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen
Stabstelle 4-1 Programmbüro „Themenfeld Familie & Kind“
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
Telefon: 0421 361-0
E-Mail: tf-fam-kind@finanzen.bremen.de

(Bitte keine Antragsunterlagen an diese E-Mail-Adresse senden.)

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.