Erklärung zu der Internet-Seite

Hier können Sie einen Termin machen.

Für eine Urkunde über Ihre

  • Vaterschaft, 
  • Mutterschaft oder 
  • Sorge-Erklärung.

Jetzt erklären wir Ihnen alles.

Erklärung zu Vaterschaft

Ein Mann ist der Vater von einem Kind.

Man sagt auch: Der Mann hat die Vaterschaft.

Wenn die Eltern von einem Kind nicht miteinander verheiratet sind,

dann gibt es keinen rechtlichen Vater.

Der Vater muss die Vaterschaft anerkennen.

Das bedeutet:

Der Vater sagt dem Amt:

Ich bin der Vater von dem Kind.

Die Mutter muss in die Vaterschaft einwilligen.

Das bedeutet:

Die Mutter muss auch sagen:

Der Vater ist der Vater von dem Kind.

Der Vater bekommt dann eine Urkunde von dem Amt.

Auf der Urkunde steht:

  • Der Name von dem Vater.
  • Der Name von dem Kind.

Hier können Sie einen Termin für die Urkunde machen.

Erklärung zu Sorge-Erklärung

Wenn Eltern von einem Kind nicht miteinander verheiratet sind,

hat nur die Mutter das Sorge-Recht.

Sorge-Recht heißt: 

Das Kind lebt bei der Mutter 

und die Mutter sorgen für das Kind.

Möchten die Eltern gemeinsam das Sorge-Recht haben,

müssen die Eltern eine Sorge-Erklärung machen.

In der Sorge-Erklärung steht:

Beide Eltern sorgen für das Kind.

Hier können Sie einen Termin für die Sorge-Erklärung machen.

Erklärung zu Mutterschaft

Eine Frau lebt in Deutschland.

Die Frau ist die Mutter von einem Kind.

Man sagt auch: Die Frau hat die Mutterschaft.

Manchmal braucht die Mutter eine Anerkennung von der Mutterschaft.

Das heißt: 

Das Amt muss offiziell sagen:

Die Frau ist die Mutter von dem Kind.

Meistens braucht die Mutter keine Anerkennung von der Mutterschaft. 

Wenn die Mutter oder der Vater keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, 

braucht die Mutter manchmal einen Nachweis über die Mutterschaft.

Der Nachweis ist eine Urkunde.

Die Mutter bekommt die Urkunde von dem Amt in Deutschland.

Auf der Urkunde steht:

  • Der Name von der Mutter.
  • Der Name von dem Kind.

Hier können Sie einen Termin für die Urkunde machen.

So machen Sie einen Termin:

Jetzt erklären wir Ihnen alles zu dem Termin für die Urkunden.

1. Voraussetzungen prüfen

Es gibt Regeln für die Urkunde.
Die Regeln nennt man Voraussetzungen.
Sie können im Internet prüfen, 
ob Sie alle Voraussetzungen für die Urkunde erfüllen.
Unter diesem Link können Sie die Voraussetzungen prüfen

2. Formular ausfüllen

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen,
dann können Sie das Formular ausfüllen.

3. Termin im Amt machen

Wenn das Formular fertig ist,
dann können Sie einen Wunsch-Termin im Amt angeben.

4. Bearbeitung im Amt

Das Formular kommt im Amt an.
Das Amt meldet sich bei Ihnen mit einem Termin.

5. Termin im Amt

Sie bekommen die Urkunde im Amt.

Hilfe bei dem Formular

Das Formular ist in schwerer Sprache.

Wenn Sie Hilfe bei dem Formular brauchen,

Sie Ihr Jugend-Amt kontaktieren.

Klicken Sie hier. 

Geben Sie Ihre Post-Leit-Zahl ein.

Dann sehen Sie Ihr Jugend-Amt.